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Nach zwei Wochen Urlaub ist die Freude schnell verflogen: Ein riesiger Wasserfleck an der Decke. Was nach einem typischen Wasserschaden aussieht, bringt für Dietmar Raab aus Albershausen bei Göppingen eine unerwartete Entdeckung. Trotz „Komfortschutz“ seiner Gebäudeversicherung, der angeblich alles Wichtige abdeckt, erfährt er: Leitungswasserschäden sind bei ihm nicht versichert. Ein Problem, das viele Hausbesitzer nicht auf dem Schirm haben – doch es kommt häufiger vor, als man denkt.
Ein unerwarteter Wasserschaden
Dietmar Raab entdeckt nach dem Urlaub eine undichte Stelle an einer Wasserleitung, die das gesamte Stockwerk darüber betrifft. Ein erster Gedanke: „Kein Problem, das ist versichert.“ Schließlich hatte er vor zwei Jahren seine Gebäudeversicherung aufgestockt – von einem Standardtarif auf einen „Rundumschutz“. Doch die Ernüchterung folgt schnell: „Kein Schutz bei Leitungswasserschäden“, teilt ihm die Versicherung mit.
Sein Infoblatt zeigt zwar einen grünen Haken beim Thema Leitungswasser, doch im Versicherungsschein steht etwas anderes. Während exotische Risiken wie Vulkanausbrüche und Lawinen versichert sind, fehlt genau das, was er jetzt braucht. „Da fällt man aus allen Wolken“, so Raab.
Warum Leitungswasserschäden oft fehlen
Leitungswasserschäden zählen zu den häufigsten Schadensfällen bei Gebäudeversicherungen. Genau das macht sie für die Versicherungen teuer. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Tim Horatschk erklärt:
„Leitungswasserschäden werden häufig aus den Standardtarifen gestrichen, weil sie besonders kostenintensiv sind.“
Das Problem: Viele Hausbesitzer glauben, sie hätten einen Rundumschutz. Doch oft übersehen Makler oder Vermittler, solche wichtigen Details klar zu besprechen. Ein unterschriebenes Beratungsprotokoll fehlt häufig – und wenn die mündliche Zusage nicht nachweisbar ist, steht der Versicherungsnehmer alleine da.
Worauf Versicherte achten müssen
Um Streitfälle zu vermeiden, raten Experten, mündliche Absprachen immer zu dokumentieren. Was könnt ihr tun?
- Beratungsprotokoll: Besteht auf einem schriftlichen Protokoll eures Beratungsgesprächs.
- E-Mail-Bestätigung: Fasst mündliche Vereinbarungen per E-Mail zusammen und lasst sie bestätigen.
- Zeugen: Bei wichtigen Gesprächen kann es hilfreich sein, jemanden dabeizuhaben.
- Versicherungsschein prüfen: Schaut genau hin, welche Schäden tatsächlich versichert sind und fragt bei Unklarheiten nach.
Nicht jeder Wasserschaden ist versichert
Selbst wenn ein Leitungswasserschaden versichert ist, heißt das nicht, dass alle Fälle gedeckt sind. Sanitär-Sachverständiger Dennis Mais erklärt die Unterschiede:
- Versichert: Klassische Rohrbrüche, z. B. durch altersbedingte Undichtigkeit.
- Nicht versichert:
- Schäden durch Schraubverbindungen oder Ablaufgarnituren (z. B. Badewannenabfluss).
- Frostschäden, wenn Verbraucher notwendige Schutzmaßnahmen nicht eingehalten haben.
Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Das Fazit von Dietmar Raab
Dietmar Raab musste seine Dusche schließlich für 1.300 Euro selbst reparieren. Nachdem „Marktcheck“ bei seiner Versicherung nachgehakt hat, zeigt sich das Unternehmen nun doch bereit, den Schaden zu übernehmen. Vertrauen hat er trotzdem keines mehr:
„Ich werde bei dieser Versicherung alles kündigen. Jegliches Vertrauen ist weg.“
Für die Zukunft ist klar: Versicherungsbedingungen genau prüfen und sich nicht von langen Listen exotischer Risiken beeindrucken lassen. Denn bei einem Wasserschaden sollte der Schutz selbstverständlich sein.
Tipp
Prüft eure Gebäudeversicherung! Leitungswasserschäden sollten immer mitversichert sein, denn sie gehören zu den häufigsten und kostspieligsten Problemen im Haushalt. Bleibt wachsam, dokumentiert alles und stellt sicher, dass euer Zuhause im Schadensfall wirklich abgesichert ist.